

Kranprüfung – Sicherheit, die hebt
Wiederkehrende Prüfung von Kranen
Krane müssen zuverlässig und sicher betrieben werden können. Wir führen Prüfungen an Krananlagen fachgerecht und praxisnah durch – mit dokumentierter Bewertung des Zustands und festgestellter Mängel.
Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben, insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1201 sowie des DGUV Grundsatzes 309-001. Für Krane gelten je nach Bauart, Nutzung und Einsatzbedingungen unterschiedliche Anforderungen und Prüffristen.
Unsere Leistungen bei der Kranprüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile
- Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
- Beurteilung von Verschleiß und Beschädigungen
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Prüfprotokoll
- Prüfkennzeichnung / Prüfsiegel
- Besprechung festgestellter Mängel
Welche Krane prüfen wir?
- Hallen- und Brückenkrane
- Portalkrane
- Säulenschwenkkrane
- Wandschwenkkrane
- LKW-Ladekrane
- weitere Krananlagen nach Abstimmung
Für wiederkehrende Prüfungen nennt die DGUV Vorschrift 52 abhängig von Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen einen Prüfbedarf, mindestens jedoch jährlich; zusätzlich sind die Herstellervorgaben zu beachten.
Kranprüfung für Ihren Betrieb anfragen
Senden Sie uns Kranart, Hersteller, Baujahr bzw. vorhandene Unterlagen und den Standort der Anlage. Wir prüfen den benötigten Umfang und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.
